Tiergesundheitszentrum 
Hungerbühler

Hundeführerschein

In unserem Tiergesundheitszentrum bieten wir Ihnen die Möglichkeit den theoretischen Teil des Hundeführerscheins zu absolvieren.

Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben, unabhängig der Rasse. 

Wer innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens zwei Jahre ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat, benötigt keinen Hundeführerschein.

Weitere Informationen zum Hundeführerschein finden Sie hier.